Hamburgische Bürgerschaft ratifiziert Staatsvertrag

13.6.2013

Am Donnerstag, den 13. Juni 2013 wurde der letzte Schritt auf einem sehr langen und steinigen Weg getan, als der Staatsvertrag mit den Islamischen Religionsgemeinschaften von der Hamburgischen Bürgerschaft mit einer sehr großen Mehrheit angenommen wurde. Der Vertrag wurde 2007 vom damaligen Ersten Bürgermeister Ole von Beust angestoßen und bereits am 13. November von Olaf Scholz (Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg), Dr. Zekeriya Altu? (Vorsitzender des DITIB Landesverbands Hamburg), Daniel Abdin (Vorsitzender der SCHURA) und Murat Pirildar (Vertreter des VIKZ) feierlich unterzeichnet. Der erste Staatsvertrag mit Muslimen hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und sehr positiv aufgenommen. Andere Bundesländer folgten bereits dem Beispiel Hamburgs.

Dr. Zekeriya Altu? (Vorstizender von DITIB-Nord) hob die Bedeutung einer breiten Mehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft mit folgenden Worten hervor: "Hamburg, aber auch Deutschland hat heute einen historischen Tag erlebt. War die Unterzeichnung des Vertrages bereits ein Zeichen der Anerkennung von Seiten der Stadtväter, so war das heute der Wilkommensgruß der Hamburger Gesellschaft an die Muslime. Über alle Parteigrenzen hinweg hat eine sehr große Mehrheit für den Vertrag gestimmt. Die Volksvertreter haben es nicht zugelassen, dass einige Wenige die Gesellschaft spalten und den Samen für Mißtrauen und Hass säen. Wir haben heute eine Einbürgerungsfeier für den Islam und die Muslime in der Bürgerschaft erlebt. Wir gehören zusammen. Das ist ein Anfang. Wir haben und werden unsere Aufgabe in der Gesellschaft annehmen und Hamburg gemeinsam ein Stück voranbringen."

MIt dem heutigen Beschluss sind die Muslime, welche von der DITIB, SCHURA und VIKZ vertreten werden, auch mit ihrer religiösen Identität als gleichberechtigte anerkannt. Vieles, im Rahmen der Religionsausübung, was zuvor durch Toleranz und Duldung möglich war, ist damit auf eine solide rechtliche Grundlage gestellt. So haben Muslime Anspruch auf Beurlaubung an ihren wichtigsten Feiertagen oder auf Errichtung von Moscheen, welche auch als solche erkennbar sind.

Wichtigste Neuerung ist laut Vertretern aus den Reihen der Vertragspartner die Anerkennung als Religionsgemeinschaft. Daraus resultiert auch das Recht, auf Grundlage nach Artikel 7 des Grundgesetzes die Inhalte eines islamischen Religionsunterrichtes zu bestimmen. Die Vertragsparteien sind sich einig, das Hamburger Modell des Religionsunterrichtes weiterzuentwickeln und einen gemeinsamen Religionsunterricht zu konzipieren, welches im Rahmen von Artikel 7 des Grundgesetzes den Glaubenslehren der Religionsgemeinschaften rechnung trägt. "Hierzu ist noch viel Anstrengung nötig." sagte dazu Dr. Zekeriya Altug (Vorsitzender von DITIB-Nord): "ein Religionsunterricht in gemeinsamer Verantwortung ist bundesweit, aber auch weltweit ein Novum und muss akribisch vorbereitet werden. Das Modell birgt große Chancen, um die Zusammengehörigkeit trotz unserer Unterschiedlichkeit zu betonen. Aber es birgt auch die Gefahr der Relativierung und Vereinheitlichung, womit keiner Religion aber auch den Schülerinnen und Schülern kein Gefallen getan wäre. Es gilt, die Chancen im Auge zu behalten und in den nächsten fünf Jahren ein Konzept zu entwickeln, welches die Bedenken ausräumt. Der heutige Tag war somit kein Abschluß, vielmehr ist es ein Aufruf, ein Anfang, um unsere Zukunft gemeinsam zu gestalten. Es gibt viel zu tun. Packen wir es an."

DITIB-Nord

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