Hamburg schließt Staatsvertrag mit Muslimen

25.8.2012

Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz hat am Dienstag, den 14. August 2012 gemeinsam mit Dr. Zekeriya Altuğ dem Vorsitzenden des DITIB-Landesverbandes Hamburg, Vertretern der Schura – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg, des Verbandes der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) sowie der Alevitischen Gemeinde Deutschland die Entwürfe der Verträge vorgestellt, die grundlegende Fragen im Verhältnis der Stadt zu den drei islamischen Verbänden und der Alevitischen Gemeinde regeln.

Dr. Zekeriya Altuğ Vorsitzender des DITIB Landesverbandes Hamburg und Verhandlungsführer der DITIB betonte bei der Pressemitteilung: „Der Vertrag ist für uns als Zeichen einer ausdrücklichen und positiv gewollten Anerkennung der Muslime in Hamburg von historischer Bedeutung. Es ist gleichzeitig ein staatliches Bekenntnis zur Akzeptanz der Hamburger Muslime als gleichberechtigte, gleichwertige Mitbürger und Wertschätzung ihrer institutionellen Selbstbestimmung. Er macht deutlich, dass sich die Muslime in Hamburg als dauerhafter und hier verwurzelter Teil der Gesellschaft zum Wohle dieses Landes einsetzen wollen und Hamburg als ihre Heimat begreifen. Er ist ein muslimisches Bekenntnis zur Verfassung unseres Landes, zu unserer Wertegemeinschaft und zu einer von nun an gemeinsamen Verantwortung für die Zukunft Hamburgs.

Durch den Vertrag werden keine neuen Rechte geschaffen, vielmehr ist es eine Wiederholung und Zusammenfassung verfassungsrechtlich und gesetzlich garantierter Rechte und Pflichten. Aber auch dieser deklaratorische Charakter des Vertrages ist uns sehr wichtig, da es ein Novum in Deutschland darstellt, dass Muslime als institutionelle Akteure vom Staat anerkannt werden. Dies ebnet die Möglichkeit individuelle, durch das Grundgesetz garantierte Rechte, auch im Rahmen der Verfassung wahrnehmen zu können, wie z.B. beim Thema Religionsunterricht oder Bestattungswesen.

Somit wird dieser Vertrag ein Wegweiser für die Zusammenarbeit in Zukunft nicht nur in Hamburg. Der Tatsache geschuldet, dass der Islam die drittgrößte Religion in Deutschland und auch in Hamburg darstellt, war und ist dieser Vertrag mit den Muslimen zwingend erforderlich.

An dieser Stelle seien auch die Vorgängerregierungen erwähnt, die die Verhandlungen begonnen und wesentlich vorangetragen haben. Der jetzige Senat hat dieses überparteiliche und für unser Hamburg sehr wichtige Thema an gleicher Stelle weiter- und zu einem Abschluss geführt. Wir danken allen Parteien und auch zivilen Organisationen, die diese Entwicklung unterstützt haben und freuen uns, dass ein solch historischer Schritt in Hamburg stattfindet.“

Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz würdigte den erfolgreichen Abschluss der Vertragsverhandlungen als „integrationspolitischen Fortschritt“ und als „Signal der Bereitschaft zu einem kooperativen Miteinander“. Mit dem Vertrag „wollen wir grundlegende Regelungen über das Verhältnis der Stadt zu den drei islamischen Verbänden DITIB, Schura und VIKZ sowie der Alevitischen Gemeinde treffen. Wir nehmen damit die Anwesenheit des Islam und des Alevitentums als in unserer Gesellschaft gelebter Religionen zur Kenntnis." Der Vertrag "bezeichnet im Übrigen den Beginn einer Kooperation und nicht ihr Ende." betonte der Erste Bürgermeister.

Die Vereinbarungen mit den muslimischen Verbänden und der Alevitischen Gemeinde stehen am Ende eines rund fünfjährigen Prozesses. Die entsprechenden Verhandlungen waren Anfang 2007 auf Initiative des damaligen Ersten Bürgermeisters Ole von Beust aufgenommen und nach der Bürgerschaftswahl 2008 vom CDU-GAL-Senat fortgesetzt worden. Gegenstand der Gespräche und des ausverhandelten Vertrages sind sowohl Aspekte der praktischen Religionsausübung muslimischer und alevitischer Bürgerinnen und Bürger Hamburg, wie religiöse Feiertage, Religionsunterricht, Bau von Gebetsstätten und Bestattungswesen, als auch Fragen der Wertegrundlagen der grundgesetzlichen Ordnung, wie der religiösen Toleranz und der religiösen Neutralität des Staates, der Nichtdiskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Glauben und religiöser und politischer Anschauungen sowie des Bekenntnisses zum staatlichen Schulwesen. Darüber hinaus ist im Rahmen der Verhandlungen der Frage der rechtlichen Einordnung islamischer Verbände als Religionsgemeinschaften nachgegangen worden - eine Frage, die für die Alevitische Gemeinde bereits seit längerem geklärt ist. Hierzu eingeholte Gutachten haben bestätigt, dass auch die drei verhandelnden islamischen Verbände als Religionsgemeinschaften anzusehen sind.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen muss der Senat noch formell über die Verträge beschließen. Nach der darauf folgenden Unterzeichnung werden sie voraussichtlich im Herbst der Bürgerschaft zugeleitet. Erst mit deren Zustimmung können sie in Kraft treten.

Details der Vereinbarungen
Im Einzelnen enthält der Vertrag Regelungen über

  • die Glaubensfreiheit der muslimischen Gläubigen
  • die Rechtsstellung der islamischen Verbände,
  • Gemeinsame Wertegrundlagen,
  • islamische und alevitische Feiertage,
  • Bildungswesen,
  • Hochschulausbildung,
  • Religionsunterricht,
  • Religiöse Betreuung in besonderen Einrichtungen,
  • Rundfunkwesen,
  • Gewährleistung der Vermögensrechte; Errichtung und Betrieb von Gebetsstätten und sonstigen Gemeindeeinrichtungen,
  • Bestattungswesen.

Anhang zum herunterladen:

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staatsvertrag-muslim-verbaende.pdf

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