Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hamburg und Schleswig-Holstein e. V.

Staatsverträge

Staatsverträge regeln das Verhältnis zwischen einem Bundesland und den Religionsgemeinschaften verbindlich. Sie schaffen Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und einen festen Rahmen für die Zusammenarbeit.

Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat mit DITIB Nord, der SCHURA Hamburg und dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) einen Vertrag geschlossen, der 2013 in Kraft getreten ist. Hamburg war damit das erste Bundesland mit einem solchen Vertrag mit islamischen Religionsgemeinschaften. Der Vertrag regelt unter anderem:

  • die Anerkennung des Ramadanfests, des Opferfests und des Aschura-Tags als religiöse Feiertage
  • den Religionsunterricht in gemeinsamer Verantwortung der Religionsgemeinschaften
  • die Seelsorge in Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten und anderen Einrichtungen
  • das islamische Bestattungswesen
  • die Ausbildung islamischer Theologinnen und Theologen an der Universität Hamburg
  • den regelmäßigen Dialog zwischen Senat und Religionsgemeinschaften

Gemeinsam mit den Vertragspartnern arbeiten wir an der vollständigen Umsetzung dieser Inhalte, damit aus der Bedeutung des Vertrags eine spürbare Normalität muslimischen Lebens in Hamburg wird. Mehr dazu in unserer Pressemitteilung zum Vertrag.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es bislang keinen Vertrag mit den großen islamischen Religionsgemeinschaften. DITIB Nord und die SCHURA Schleswig-Holstein führen seit Jahren Gespräche mit der Landesregierung. Im Oktober 2025 hat das Land einen Vertrag ausschließlich mit dem Verband der Islamischen Kulturzentren geschlossen. Aus unserer Sicht widerspricht das dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften. Wir bleiben gesprächsbereit und setzen uns dafür ein, dass die Landesregierung Verhandlungen mit allen relevanten islamischen Religionsgemeinschaften aufnimmt. Langfristiges Ziel bleibt die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Unsere Position finden Sie in der Pressemitteilung vom 2. Oktober 2025.

Niedersachsen

Die Gemeinden in Stade, Lüneburg und Winsen (Luhe) gehören zu unserem Verband. Für das Land Niedersachsen ist der DITIB-Landesverband Niedersachsen und Bremen zuständig, mit dem wir eng zusammenarbeiten.