Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hamburg und Schleswig-Holstein e. V.

Ungleichbehandlung beenden: Landesregierung in Schleswig-Holstein missachtet Paritätsgebot

LandesverbandKiel, 2. Oktober 2025

Mit dem Abschluss eines Vertrages ausschließlich mit dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) hat die Landesregierung Schleswig-Holstein die größten muslimischen Religionsgemeinschaften bewusst ausgeschlossen und damit das verfassungsrechtlich garantierte Paritätsgebot verletzt. Die Islamische Religionsgemeinschaft DİTİB Hamburg und Schleswig-Holstein (DİTİB Nord) und die SCHURA Schleswig-Holstein wurden trotz zahlreicher Gespräche mit dem Bildungsministerium ausgegrenzt – obwohl beide Religionsgemeinschaften zusammen fast 80 Prozent der Muslime im Land repräsentieren.

Ein solcher Alleingang verzerrt die religiöse Wirklichkeit, verletzt das verfassungsrechtlich garantierte Paritätsgebot und untergräbt das Vertrauen vieler Muslime in staatliches Handeln. Das Grundgesetz und die Landesverfassung verpflichten unmissverständlich zur Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften – eine einseitige Bevorzugung widerspricht diesem Anspruch fundamental und führt dazu, dass die religiöse Vielfalt in unserem Land nicht anerkannt wird.

Die zwei größten Religionsgemeinschaften haben sich über Jahre hinweg als kooperationsfähig und verlässliche Partner erwiesen. Ihre Nichtberücksichtigung bedeutet eine Verachtung ihres Engagements und eine bewusste Verengung muslimischer Repräsentation.

DİTİB Nord verfügt über gewachsene Strukturen und langjährige Erfahrung. In Hamburg ist sie seit 2012 Teil des Staatsvertrags mit muslimischen Religionsgemeinschaften und damit seit über einem Jahrzehnt anerkannter Partner der Stadt. Dieser Vertrag regelt unter anderem Feiertage, Religionsunterricht und seelsorgerische Betreuung – ein bundesweit beachtetes Beispiel für rechtssichere Zusammenarbeit.

Die Praxis zeigt: Ein konstruktiver Dialog mit islamischen Religionsgemeinschaften ist möglich und wird von den Muslimen in Deutschland positiv aufgenommen. Das bestätigt nicht nur Hamburg, sondern auch andere Bundesländer – zuletzt Rheinland-Pfalz, wo ebenfalls ein Vertrag mit der DİTİB-Landesreligionsgemeinschaft geschlossen wurde.

„Ausgrenzung von bestimmten muslimischen Religionsgemeinschaften darf kein Staatshandeln sein“, erklärt der Vorsitzende Bülent Arlıoğlu (DİTİB Nord): „Wer muslimisches Leben repräsentieren will, muss alle relevanten Gemeinschaften an den Tisch holen. Gleichbehandlung ist kein Gnadenakt, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot.“

Wir fordern die Landesregierung Schleswig-Holstein daher auf, schnellstmöglich die Gespräche hin zu einem Staatsvertrag zwischen der Landesregierung und den größten muslimischen Repräsentanten aufzunehmen. Ziel ist aus muslimischer Sicht nach wie vor die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) mit DİTİB Nord und der SCHURA Schleswig-Holstein, damit das Paritätsgebot eingehalten wird und muslimisches Leben in seiner ganzen Breite und Vielfalt repräsentiert wird.

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Pressestelle DITIB Nord