Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hamburg und Schleswig-Holstein e. V.

DITIB Nord prüft Programm des Bergedorfer Jubiläumsfestes neu und zieht verbindliche Konsequenzen

Presseerklärung des Landesvorstands vom 17. April 2026

LandesverbandHamburg, 17. April 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen die angesprochenen Hinweise sowie die öffentliche Diskussion sehr ernst. Die öffentlich erhobenen Vorwürfe geben Anlass zu folgender Klarstellung.

Als Landesverband hatten wir lediglich Kenntnis davon, dass die DITIB-Gemeinde Bergedorf anlässlich ihres 40-jährigen Bestehens ein Jubiläums- und Kulturfest plant. Die konkrete Programmgestaltung, etwaige Zu- oder Absagen, mögliche Auftrittsvereinbarungen sowie eine abschließende Liste der eingeladenen Personen lagen uns vorab nicht vor. Der Landesverband war weder in die Auswahl der genannten Personen eingebunden noch hat er deren Auftritte genehmigt.

Nach unserer ersten Rückfrage hat uns die Gemeinde mitgeteilt, dass für die genannten Personen ausschließlich spirituell-religiöse Beiträge, insbesondere Koranrezitation, Gebet beziehungsweise religiöser Gesang, vorgesehen gewesen seien. Politische Beiträge, politische Botschaften oder ein entsprechendes Bühnenprogramm seien nach Darstellung der Gemeinde weder geplant noch kommuniziert worden.

Unabhängig davon gilt: Auch eine religiöse oder kulturelle Bühne erzeugt öffentliche Sichtbarkeit und Verantwortung. Wer in unseren Gemeinden auftritt, darf nicht mit Positionen in Verbindung stehen, die Antisemitismus, Gewaltverherrlichung, Menschenfeindlichkeit oder Hetze erkennen lassen. Solche Inhalte sind mit unserer Satzung, unserem Selbstverständnis und unseren Grundwerten unvereinbar. Wir dulden derartige Vorgänge nicht.

Die Gemeinden unseres Verbandes werden von ehrenamtlichen, durch ihre Mitglieder gewählten Vorständen geführt und organisieren ihre lokale Arbeit grundsätzlich eigenverantwortlich. Wir gehen nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass die Bergedorfer Gemeinde nicht über die Beiträge genannter Personen informiert war. Gleichwohl zeigt der Vorgang, dass bei öffentlichen Veranstaltungen dieser Größenordnung eine engere Begleitung und Prüfung erforderlich ist.

Der Landesvorstand hat deshalb in einer außerordentlichen Sitzung beschlossen, eine Aufarbeitungskommission einzusetzen. Diese soll klären, wie es zur Auswahl und Ankündigung der genannten Personen gekommen ist, welche Informationen der Gemeinde vorlagen, ob vertragliche oder sonstige Vereinbarungen bestanden, welche internen Abläufe eingehalten wurden und weshalb der Landesverband nicht rechtzeitig eingebunden war.

Zugleich hat der Landesvorstand beschlossen, dass die programmatische Umsetzung der Veranstaltung bis zum Abschluss dieser Prüfung nicht mehr allein durch die Gemeinde erfolgt. Die Aufarbeitungskommission nimmt die weitere Prüfung und Neuordnung des Programms in die Hand. Jeder einzelne Programmpunkt wird neu bewertet, neu sortiert und durch den Landesverband sorgfältig geprüft. Erst auf dieser Grundlage wird entschieden, welche Inhalte, Formate und Personen mit unseren Grundsätzen vereinbar sind.

Damit ist klar: Es wird kein Programm geben, das ungeprüft oder unverändert fortgeführt wird. Eine öffentliche Bühne darf nur erhalten, wer mit unseren Werten vereinbar ist. Dies ist keine Formsache, sondern eine verbindliche Konsequenz aus dem Vorgang.

Bereits jetzt haben wir allen Gemeinden im Rahmen unserer satzungsmäßigen Zuständigkeit verbindlich mitgeteilt, dass Veranstaltungen dieser Größenordnung mit externen Rednern, Rezitatoren, Künstlern oder vergleichbaren Gästen bis auf Weiteres der vorherigen Zustimmung des Landesvorstandes bedürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass vergleichbare Vorgänge künftig verhindert werden.

Parallel erarbeitet unsere Landesgeschäftsstelle einen verbindlichen Melde- und Anmeldeprozess sowie eine Rahmenordnung für Veranstaltungen. Darin sollen Zuständigkeiten, Prüfpflichten, Abstimmungswege und Grenzen des Zulässigen klar und transparent geregelt werden.

Unsere Grundsätze sind eindeutig: Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, freiheitlich-demokratische Grundordnung, Frieden, Dialog und respektvolles Zusammenleben. Antisemitismus, Gewaltverherrlichung, Hetze und Diskriminierung haben in unseren Gemeinden keinen Platz.

Mit freundlichen Grüßen i. A. des Landesvorstandes Bülent Arlıoğlu, Landesvorsitzender

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Pressestelle DITIB Nord